Preisblatt Strahlenschutzbeauftragter
1.) Dienstleistung Strahlenschutzbeauftragter:
- persönliche Haftung durch SSB
- jährliche Strahlenschutzunterweisung
- Strahlenpässe regelmäßig aktualisieren
- Dosis überwachen
- Dokumentation in einem DV-System
- Überwachung der Genehmigung
- Meldung der Bezugspersonen an die Behörde gem. Auflagen
- Überwachung der Strahlenschutzuntersuchung
- Überwachung der Strahlenschutzunterweisung
Preis pro überwachte Person pro Jahr: auf Anfrage
(gestaffelt nach überwachten Personen)
2.) Dienstleistung Abwicklung Filme:
- Filmwechsel pro Monat
- Versand an Auswertestelle incl. Porto
Preis pro überwachte Person pro Jahr: auf Anfrage
3.) Dienstleistung einmalige Einrichtung:
- Beantragung der § 25 Genehmigung
- Erstellung Strahlenschutzanweisung
- Beantragung SSR-Nummer über das Bundesamt für Strahlenschutz
- Registrierung Strahlenpässe über Behörde
- Abgrenzungsvertrag mit der fremden Anlage
- Dienstleistungsvertrag zwischen StraPaDi und Genehmigungsinhaber
Preis einmalig: auf Anfrage
4.) zusätzlich entstehen Ihnen Kosten bei der Behörde bzw.
Film-Auswertestelle:
Genehmigung nach § 25 StrlSchG bei Behörde | einmalig zwischen 350,00 € - 900,00 € Tarife sind bundeslandabhängig |
Strahlenpassregistrierung bei Behörde | pro Stück ca. 25,00 € |
Ersatzdosis bei Behörde wg. Filmverlust | pro Ersatzdosis ca. 80,00 € |
Gammafilm incl. Auswertung bei Auswertestelle | pro Film zwischen 5,00 € und 6,00 € |
Clippkassette für Gammafilm - Auswertestelle | pro Stück ca. 10,00 € |
Strahlenpass | pro Stück ca. 5.95 € |
Strahlenschutzuntersuchung - Arzt | pro Untersuchung ca. 180,00 € |
Porto und Reisekosten | entsprechend der angefallenen Kosten |