Unser Dienstleistungsangebot
Wir bieten Ihnen ein "Rundum-Sorglos-Paket" in Sachen Strahlenschutzbeauftragter. Sie brauchen sich um nichts kümmern.
Wir erledigen folgende Aufgaben für Sie:
- persönliche Haftung durch SSB
- jährliche Strahlenschutzunterweisung
- Strahlenpässe regelmäßig aktualisieren
- Dosis überwachen
- Dokumentation in einem DV-System
- Überwachung der Genehmigung
- Meldung der Bezugspersonen an die Behörde gem. Auflagen
- Überwachung der Strahlenschutzuntersuchung
- Überwachung der Strahlenschutzbelehrung
- Filmwechsel pro Monat
- Versand an Auswertestelle
Wenn Sie noch keine Genehmigung nach § 25 StrlSchG haben - kein Problem! Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite:
- Beantragung der § 25 Genehmigung
- Erstellung der Strahlenschutzanweisung
- Anforderung der SSR-Nummer über das BfS
- Registrierung der Strahlenpässe über die Genehmigungsbehörde
- Abgrenzungsvertrag mit der fremden Anlage
- Vertrag zwischen StraPaDi und Genehmigungsinhaber